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Die juristische Fakultät der Kaiser-Wilhelms-Universität Straßburg 1871-1918 bildet in ihrer Entstehung und Wirksamkeit einen Markstein deutscher Wissenschafts- und Rechtsgeschichte. Zugleich stand sie im Brennpunkt des politischen und wissenschaftlichen Interesses der Reichspolitik. Als größte und modernste Universität des neuen Deutschen Reiches im gerade annektierten Elsaß-Lothringen war sie von Anfang an eingebettet in das Spannungsfeld von deutschem und französischem Staatsbewußtsein, von protestantischem Kaisertum und französisch-katholischem Separatismus, von Wissenschaftsfreiheit und staatspolitischem Auftrag, von positivistischer Methodik, liberal-reformerischen Tendenzen und regierungstreuem Staatsverständnis. Persönlichkeiten wie Paul Laband und Otto Mayer legten hier innerhalb einer neuartigen staatswissenschaftlich-juristischen Fakultät das Fundament des modernen Staats- und Verwaltungsrechts und prägten so auch die Verfassung des Reiches und Elsaß-Lothringens. Durch die erstmalige Erschließung umfangreicher Quellen, wie etwa der Vorlesungsmanuskripte Paul Labands und der Regierungs- und Universitätsakten, werden hier bis heute fortwirkende Leistungen und Widersprüche einer Epoche sichtbar, die zu Unrecht ein Schattendasein in unserem historischen, wissenschaftstheoretischen und rechtsgeschichtlichen Bewußtsein führt.§
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