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Die Soziale Entschädigung der Opfer von Kriegen, von Wehr- und Zivildienst, von Impfschäden und von Gewalttaten beleuchtet der Verfasser rechtssoziologisch aufgrund jahrzehntelanger richterlicher Erfahrung. Er stellt die Entstehung der maßgebenden Rechtsnormen, deren richterliche Konkretisierung und die zu ihnen entwickelte Rechtsdogmatik in politischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen dar. Anspruchsvoraussetzungen und das einheitliche Leistungssystem werden zum Teil mit Hilfe der sozialwissenschaftlichen Denkfiguren der Institution und der Rolle erschlossen, die zwischen Recht und normierter Wirklichkeit vermitteln. Gegen die herrschende Begründung der Kriegsopferversorgung mit einem Aufopferungsanspruch richtet sich der Nachweis, daß der Wehrdienst in den beiden verhängnisvollen Weltkriegen - anders als in der Weimarer und in der Bonner Republik - nicht dem Wohl der Allgemeinheit gedient haben kann, weshalb die Opfer nicht für die Gemeinschaft erbracht wurden. Statt dessen ist der gemeinsame Grund für alle Bereiche der Sozialen Entschädigung: ein Opfer durch Einwirkungen, die dem Staat zugerechnet werden. Der Weg, auf dem die Leistungsansprüche durchgesetzt werden, wird politisch betrachtet und soziologisch analysiert.