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Ausgehend vom Nebeneinander anwaltlicher und nichtanwaltlicher Rechtsberater untersucht Simone Rücker die historische Entwicklung der verschiedenen Berufsstände und deren rechtlicher Grundlagen. Sie geht der Frage nach, welche Bedeutung die verschiedenen nichtanwaltlichen Rechtsberatungsangebote von Einzelpersonen und Organisationen für die Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsrat hatten, und in welchem Umfang und mit welchen Motiven die jeweiligen Regierungen in die Reglementierung und Organisation der nichtanwaltlichen Rechtsberatung eingriffen. Des weiteren analysiert sie die Interessenpolitik der Anwaltschaft bis 1945. Die Untersuchung der Entstehung des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes von 1935 schließt an die Ursprünge des bundesrepublikanischen Rechtsberatungswesens an. Das trotz vorhandener Novellierungsvorschläge noch immer geltende Rechtsberatungsgesetz ist unmittelbar auf die nationalsozialistische Regelung zurückzuführen.