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Der handelsrechtliche Jahresabschluß hat seinen Adressaten entscheidungsrelevante Informationen zu vermitteln. Die hierfür erforderlichen Informationsvorschriften - die Gewinnerläuterungsprinzipien - sind Gegenstand dieser bilanzrechtlichen Untersuchung. Das System der Informationsgrundsätze wird vom True and Fair View-Gebot regiert. Hiernach ist adressaten- und entscheidungsorientiert sowie verläßlich zu informieren. Die Informationsinhalte resultieren aus den Einzelvorschriften: Die Rechnungslegungsmethoden sind eingehend zu erläutern. Die erfolgsspaltungsorientiert aufgebaute GVR wird ergänzt von den Erläuterungen zu den periodenfremden und außerordentlichen Erfolgsbestandteilen. Zusätzliche Angaben nach § 264 HGB sind nur in Ausnahmefällen erforderlich.