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Die EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (1999/44/EG) ist in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt worden. Während der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie zum Anlass für eine umfassende Schuld- und Kaufrechtsreform genommen hat (die so genannte große Lösung), hat Polen wie die meisten EU-Staaten eine eng an der Richtlinie orientierte Sonderregelung getroffen (die so genannte kleine Lösung). Die unterschiedliche Umsetzung der Richtlinie in Deutschland und in Polen und deren Konsequenzen für das jeweilige Zivilrecht werden in dieser Arbeit dargelegt. Dabei werden die nationalen Kaufgewährleistungsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der jeweiligen Implementierungsart betrachtet und verglichen und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Umsetzungsart aufgezeigt.