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Im Rahmen der europäischen Rechtsangleichung hat sich einerseits die Harmonisierung des Gesellschaftsrechts als schwierig erwiesen. Andererseits wird die Erforderlichkeit einer Rechtsangleichung im Gesellschaftsrecht zunehmend in Frage gestellt. Vor dem Hintergrund dieser Schwierigkeiten untersucht die Arbeit für den Bereich der Geschäftsführung und Vertretung von Personen- und Kapitalgesellschaften, ob es im Gesellschaftsrecht der Mitgliedstaaten bereits Übereinstimmungen gibt, die eine weitere Harmonisierung entbehrlich machen. Dabei werden die Regelungen in Deutschland, Frankreich und England als wichtigste Repräsentanten des civil und common laws verglichen und gemeineuropäische Prinzipien herausgearbeitet.