Nem vált be? Semmi gond! Nálunk 30 napon belül visszaküldheti
Ajándékutalvánnyal nem nyúlhat mellé. A megajándékozott az ajándékutalványért bármit választhat kínálatunkból.
30 nap a termék visszaküldésére
Beratungsbedarf im Sozialrecht entsteht insbesondere im Bereich des Leistungsrechts für Betroffene. Ob Elterngeld, Eingliederung in Arbeit, (vorzeitige) Altersrente oder Pflegegeld - der Gesetzgeber hat die Frage nach dem "Wer bekommt was von wem woraus" in vielen verstreuten Gesetzen normiert. Häufig greifen dabei Sozialleistungsansprüche ineinander, verschiedene Normen konkurrieren. Selbst erfahrenen Fachanwälten, umso mehr Beratern wie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Sozialen Arbeit, fällt der schnelle Zugang oft schwer.§Der neue 'Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung' sammelt alle wichtigen Anspruchsnormen für Betroffenenleistungen in einem Band. Er konzentriert sich auf die relevanten Normen in der Sozialberatung, stellt diese dann aber argumentativ vertieft dar. Der Gesamtkommentar verbindet so Orientierung im Dickicht der Regelungen mit Detailgenauigkeit.§Aus der Perspektive der Leistungsberechtigten werden Prüfungsreihenfolgen für die Beratungssituation entwickelt und mit den folgenden vertiefenden Normkommentierungen sowie präzisen Hinweisen zur Leistungsdurchsetzung aus den wichtigsten Beratungsbereichen verknüpft. Behandelt werden die wichtigsten Sozialleistungen aus den Bereichen§- Studium- und Familienförderung (BAföG, BEEG, BKGG)§- Arbeitslosenversicherung (SGB III)§- Existenzsicherung (SGB II und XII)§- Krankenversicherung (SGB V)§- Rentenversicherung (SGB VI)§- Unfallversicherung (SGB VII)§- Behindertenrecht (SGB IX)§- Pflegeversicherung (SGB XI, WBVG)§- Wohngeld (WoGG)§- Sozialverwaltungs- und Gerichtsverfahrensrecht (SGB I, X und SGG)§Das Werk berücksichtigt selbstverständlich die Rentenreform 2014 und darüber hinaus topaktuell:§- die durch das Erste Pflegestärkungsgesetz ab 2015 eingetretenen Änderungen des SGB XI sowie die Novelle von Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz§- die ab 1. Januar 2015 geltende Reform des BEEG durch die Einführung von ElterngeldPlus und flexiblerer Elternzeit§- die Anhebung des BAföG 2016.