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Die Arbeit untersucht am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland die völkerrechtlichen Handlungskapazitäten des Exportstaates zur umweltbezogenen Gestaltung von Auslandsdirektinvestitionen. Die Verantwortung für Umweltaspekte bei Direktinvestitionen ist bislang nahezu ausschließlich dem Importstaat zugeordnet. Gerade bei Staaten mit wenig ausgebauten infrastrukturellen, legislativen und administrativen Handlungskapazitäten ist dies aus der Perspektive des Umweltschutzes unbefriedigend. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit dem Exportstaat eine (Mit)Verantwortung hierfür zugewiesen werden kann. Nach einigen Fallbeispielen wird zunächst der sozioökonomische Hintergrund von Direktinvestitionen insbesondere in Entwicklungsländern skizziert und ein Überblick über Regelungsansätze und -initiativen gegeben. Sodann wird der völkerrechtliche Rahmen ausgeleuchtet, den ein regelungswilliger Exportstaat zu beachten hat. Ausgehend vom Souveränitätsprinzip wird untersucht, inwieweit sich einerseits das Umweltvölkerrecht für eine Verantwortungszuweisung an den Exportstaat entfalten ließe und welche Grenzen einzelstaatlicher Regelungsbefugnis sich andererseits aus dem Völkerrecht ergeben.