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Kartellrecht wird in jüngster Zeit in Europa vermehrt mit den Mitteln des Privatrechts durchgesetzt. Bei global agierenden Kartellen steht den Geschädigten für Schadensersatzklagen gegen die Beteiligten des Kartells häufig eine Vielzahl potenzieller Gerichtsstände zur Verfügung. Dabei kommt dem Gerichtsstand für den Ausgang derartiger Verfahren eine erhebliche praktische Bedeutung zu. Jonas Wäschle untersucht die internationale Zuständigkeit für Kartellschadensersatzklagen anhand des deutschen und US-amerikanischen Rechts. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen werden Möglichkeiten ausgelotet, wie die Handhabung der internationalen Zuständigkeit bei Weltkartellen im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr koordiniert werden kann.