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Seit der ersten Verurteilung der Freimaurerei durch Papst Clemens XII. (1738) wird die Mitgliedschaft von Katholiken in Freimaurerlogen mit kirchlichen Strafen belegt. Trotz nationalhistorisch bedingter Unterschiede innerhalb der Freimaurerei und trotz des Bemühens um eine differenzierte Betrachtung blieb die Haltung der maßgebenden kirchlichen Autoritäten gegenüber der gleichzeitigen Mitgliedschaft von Katholiken in Freimaurerlogen und der katholischen Kirche bis heute unverändert rigoros. Ausgehend von den historischen Anlässen der kirchlichen Verurteilungen werden im kanonistischen Teil der Arbeit die Strafnormen bis zur geltenden Rechtslage analysiert, Entwicklungen skizziert und schließlich die Frage nach der unbedingten Unvereinbarkeit, Katholik und Freimaurer zu sein, erneut gestellt.