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Die Patentierungsausschlüsse in den Paragraphen 2, 2a PatG bzw. Art. 53 EPÜ verhindern, dass einem Erfinder - der mit einer neuen, erfinderischen und gewerblich anwendbaren, technischen Erfindung den Stand der Technik bereichern könnte - ein Patent angeboten wird. Diese Möglichkeit einer irreversiblen Schutzverweigerung bewirkt nicht nur einen partiellen Ausfall der Anreiz- und Offenbarungsfunktion des Patentrechts, der über den Anwendungsbereich der Ausschlüsse hinausgeht, sondern sie führt auch zu einem insgesamt langsameren und teureren Erteilungsverfahren ohne Rechtssicherheit.Nach einer Analyse der Normkategorie und angesichts ihrer zahlreichen negativen Auswirkungen hinterfragt Julian L. Hacker die vertretenen Legitimationsansätze, mit denen die Existenz der Patentierungsausschlüsse gerechtfertigt wird, und plädiert letztlich für eine Abschaffung der Paragraphen 2, 2a PatG und Art. 53 EPÜ.