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Grenzüberschreitende Kriminalität erfordert grenzüberschreitende Strafverfolgung. Nicht selten ist die Vernehmung von Zeugen in einem anderen Staat erforderlich. Dank § 247a StPO kann diese direkt durch Videovernehmung vorgenommen werden. Dabei stellen sich neue Rechtsprobleme: Wann ist das Gericht verpflichtet, eine Videovernehmung anzuordnen? Wann darf es sich mit einem ausländischen Vernehmungsprotokoll zufrieden geben? Inwieweit kann der Angeklagte hierauf durch entsprechende Beweisanträge einwirken? Welches Recht findet auf die Vernehmung Anwendung? Welche praktischen Vorkehrungen sind dabei zu beachten? Ali B. Norouzi geht diesem neuartigen Fragenkomplex nach. Er legt dar, dass sich das neue technische Medium bruchlos in die Prinzipienstruktur des Strafprozesses einfügt und zeigt dabei einen theoretischen Rahmen für den transnationalen Beweis im deutschen Strafprozess auf.