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Auch nach dem Ende des Kalten Kriegs haben Nuklearwaffen kaum an Bedeutung eingebüßt. Der˙Internationale Gerichtshof (IGH), das Hauptjustizorgan der Vereinten Nationen, erstellte 1996 ein Gutachten über die Vereinbarkeit eines Atomwaffeneinsatzes mit dem Völkerrecht. Thema war weiterhin die Vereinbarkeit der Androhung eines Kernwaffeneinsatzes mit dem Völkerrecht, somit die juristische Bewertung der Abschreckungspolitik. Die Arbeit stellt dar, wie es 50 Jahre nach den bislang einzigen Nuklearwaffeneinsätzen zu einer solch umfangreichen Beschäftigung des IGH mit der Atomwaffenproblematik kam. Schwerpunkt der Arbeit ist die Untersuchung und kritische Würdigung des Gutachtens. Weiterhin werden mögliche Ursachen für die Ergebnisse, zu welchen der Gerichtshof kam, aufgezeigt.