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Durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz und das Anlegerschutzverbesserungsgesetz wurde der bisher in Par. 88 BörsG a.F. geregelte Kursbetrug teils grundlegend umgestaltet und in das Wertpapierhandelsgesetz als Par. 20a WpHG übernommen.§Der Autor untersucht im ersten Teil das neue Manipulationsverbot im Kontext mit den ökonomischen Grundlagen des Kapitalmarktes, der Phänomenologie der verschiedenen Manipulationstechniken und den (straf-)rechtsdogmatischen Grundlagen eines Verbotes und der zugehörigen Sanktionen. Der zweite Teil widmet sich der Auslegung des Manipulationsverbotes einschlie§lich der zugehörigen Sanktionsnormen. In beiden Teilen wird rechtsvergleichend Bezug auf das US-amerikanische Kapitalmarktrecht genommen. Es wird gezeigt, da§ Marktmanipulationen massive negative Auswirkungen auf den Kapitalmarkt haben, so dass sie uneingeschränkt verbotswürdig sind. Jedoch ist die gesetzliche Regelung nicht in allen Teilen gelungen. Insbesondere der Verzicht auf jegliche geschriebene subjektive Merkmale im Verbotstatbestand ist nicht sachgerecht. Es wird eine Auslegung des Tatbestandes vorgeschlagen, die diesen Schwierigkeiten entgeht und eine praktische Anwendung des Manipulationsverbotes ermöglicht.