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Das internationale Transportrecht ist durch eine unübersichtliche Anzahl von materiellen Einheitsrechtsakten gekennzeichnet. Während im Gütertransport die völkerrechtlichen Konventionen, wie die CMR oder das MÜ, zum Tragen kommen, werden bei der Personenbeförderung in erster Linie die europäischen Fahrgastrechteverordnungen relevant. Mittlerweile ist auch das für Beförderungsverträge maßgebliche Kollisionsrecht auf europäischer Ebene vereinheitlicht, und zwar in Art. 5 Rom I-VO.Angesichts dessen geht Johannes Schilling der Frage nach, welches Recht auf internationale Beförderungsverträge Anwendung findet. Im Fokus stehen dabei sowohl die Auslegung als auch das praktische Anwendungsfeld des neuen europäischen IPR für Beförderungsverträge. Darüber hinaus wird das supranationale Kollisionsrecht zu dem internationalen Einheitsrecht der Güter- und Personenbeförderung ins Verhältnis gesetzt.