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Mit dem Europäischen Mahnverfahren hat der europäische Gesetzgeber erstmals ein europaweit einheitliches Erkenntnisverfahren eingeführt. Obwohl die meisten Mitgliedstaaten ein Mahnverfahren oder ein vergleichbares Verfahren kennen, ist der niederländischen Zivilverfahrensordnung diese Verfahrensart fremd. Bartosz Sujecki untersucht, ob das neue Europäische Mahnverfahren zum Anlass genommen werden kann, auch in den Niederlanden ein nationales elektronisches Mahnverfahren einzuführen. Hierzu vergleicht er die Mahnverfahrensmodelle in Deutschland und Österreich. Unter Berücksichtigung des Europäischen Mahnverfahrens sowie der verfassungsrechtlichen Vorgaben der elektronischen Mahnverfahrensdurchführung kommt er zum Ergebnis, dass eine Notwendigkeit für die Einführung eines elektronischen Mahnverfahrens in den Niederlanden besteht, und stellt einen Entwurf für ein solches Verfahren vor.