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Seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01.10.2010 werden Finanzinstrumente, die zu Handelszwecken erworben sind, mit dem Fair Value (Marktwert) bewertet. Dieser Paradigmenwechsel führt zur Durchbrechung des jahrzehntelang gültigen Prinzips, dass Vermögensgegenstände maximal mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet werden können. Das den HGB-Jahresabschluss bestimmende Vorsichtsprinzip wird dadurch aufgeweicht. Dies führte bereits zu Diskussionen, bevor das Gesetz in Kraft trat. Kritisiert wird dabei, dass die an die internationale Rechnungslegung angepasste Zeitwertbilanzierung sogar mit ursächlich für Finanzkrisen sein könne. Diesem Vorwurf sowie das Ausmaß, inwieweit sich das deutsche Recht bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert an die internationale Rechnungslegung anlehnt, soll in der vorliegenden Arbeit nachgegangen werden.