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Nach § 123 Abs. 1 BGB ist jede Willenserklärung anfechtbar, zu deren Abgabe der Erklärende durch eine arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung bestimmt wurde. Nur für den Fall einer Täuschung durch einen Dritten schränkt § 123 Abs. 2 BGB dieses Anfechtungsrecht ein. Sebastian Martens analysiert rechtshistorisch und rechtsvergleichend die Auswirkungen einer Beeinflussung der Willensbildung durch Dritte auf Vertragsverhältnisse. So ermöglicht er ein besseres Verständnis der geltenden Regelungen bei durch Dritte verursachten Willensmängeln. Zunächst widmet er sich den römisch-rechtlichen Ursprüngen sowie deren Fortentwicklung auf dem Kontinent und untersucht dann die Entstehung der entsprechenden Regelungen des englischen Common Law, um abschließend eine dogmatische Analyse und Kritik des geltenden deutschen Rechts vor dem Hintergrund der gesammelten Erkenntnisse vorzunehmen.
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